raumFrei.

Wohnungsgeberbestätigung

Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich beim Bürgeramt anzumelden, und dafür brauchen Sie unsere Bestätigung (§ 19 Bundesmeldegesetz). Wählen Sie Ihre Wohnung aus, wir schicken sie an die Kontaktdaten aus Ihrem Mietvertrag.